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Neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt biete ich Ihnen auch die Verwaltung von Ihrem Wohnungs- eigentum an.
Die Verwalterverträge umfassen sämtliche Aufgaben nach § 27 WEG; dazu gehören unter anderem:
· die Abrechnung der Betriebskosten, · die Einberufung und Abhaltung der Eigentümerversammlungen, · die Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer und für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen, · die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen; · gemeinschaftliche Gelder zu verwalten, · alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen.
Spezielle Angebote für die Verwaltung Ihres Wohnungseigentums übersende ich Ihnen gerne.
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Hausverwaltung |
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