§

Arbeitsvertrag

 

Als Arbeitgeber benötigen Sie einen flexiblen Arbeitsvertrag für einzustellende Mitarbeiter? Gerne bin ich Ihnen bei der Erstellung ihres Arbeitsvertrages oder der Formulierung gewünschter Regelungen behilflich.  Durch eindeutige und umfassende Arbeitsverträge könnten bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses teurer Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Darüber hinaus gibt Ihnen ein solcher Arbeitsvertrag die Rechtssicherheit die sie benötigt.

 

Als Arbeitnehmer möchten Sie Ihren Arbeitsvertrag überprüfen lassen?  Gerne helfe ich auch  hier.  Möglicherweise stehen ihnen Rechte zu, von denen sie keine Kenntnis haben oder Vertragsklauseln sind unwirksam und ihn stehen daher günstigere Arbeitskonditionen zu.

 

 

Inhalt des Arbeitsverhältnisses

 

Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist seine Arbeitskraft einzusetzen. Dem gegenüber steht die Hauptpflicht des Arbeitgebers zur Lohnzahlungen. Selbst diese Grundpflichten des Arbeitsverhältnisses werden oft nicht eingehalten. Kommt der Arbeitnehmer seine Arbeitsverpflichtung nicht nach, so steht dem Arbeitgeber das Recht zur Abmahnung und letztlich auch zur Kündigung zu. Kommt der Arbeitgeber seiner Lohnzahlungspflicht nicht nach, so kann der Arbeitnehmer an seiner Arbeitskraft ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen und zudem sein Gehalt einklagen.

 

Daneben gibt es aber auch noch unzählige Nebenpflichten des Arbeitsverhältnisses zum Beispiel Sorgfaltspflichten auf beiden Seiten, die Pflicht zur Urlaubsgewährung auf Seiten des Arbeitgebers oder dessen Pflicht zur Entgeltfortzahlung an Feiertagen oder bei Krankheit. Gerne informiere ich sie über ihre Rechte und helfen Ihnen diese durchzusetzen.

 

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

Oft wird unter Arbeitgebern die Meinung vertreten, es sei unmöglich einem Arbeitnehmer in Deutschland zu kündigen. Das ist so nicht richtig. Zwar wird der Arbeitnehmer durch das Kündigungsschutzgesetz vor unberechtigten Kündigungen geschützt, doch gibt es immer noch zahlreiche Wege zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

Neben zahlreichen einvernehmlichen Lösung, bei deren Herbeiführung ich Ihnen gerne behilflich bin, gibt es auch gute Gründe für eine Kündigung, die von jedem Arbeitsgericht akzeptiert werden. Gerne berate ich auch schon im Vorfeld einer Kündigung.

 

Wenn sie als Arbeitnehmer gekündigt wurden, so lassen sie ihre Kündigung sofort nach Erhalt überprüfen. Eine Kündigungsschutzklage muss spätestens innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingegangen sein, sonst wird diese auch wenn sie zuvor unwirksam war automatisch wirksam. Zögern Sie also nicht mein Rat einzuholen.

 

 

Direkt zur

Online-Beratung

 

Arbeitsrecht

Telefon: 0228/9738850

Fax: 0228/9738851

Handy: 0170/9886335

 Mail: rafael@roeger.net

 

 

Textfeld: Textfeld: Kanzleiprofil
Textfeld: Kosten
Textfeld: Impressum 
Textfeld: Anfahrtsweg 
Textfeld: Online-Rechtsberatung
Textfeld: Links
Textfeld: Homepage
Textfeld: Zur Person